Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens KaSB GmbH
Inhaltsverzeichnis
2.1 Schulungsleistungen im eigenen Schulungsraum
2.2 Schulungsleistungen beim Kunden
2.3 Externer Gefahrgutbeauftragter und Luftsicherheitsbeauftragter
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Durchführung der Schulungen
9. Vertragsdauer und Kündigung
10.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.3 Änderungen und Ergänzungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Schulungsleistungen, die von KaSB GmbH (nachfolgend "das Unternehmen") erbracht werden. Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden im Zusammenhang mit Schulungen im eigenen Schulungsraum sowie bei Schulungen beim Kunden. Darüber hinaus umfassen sie die Leistungen eines externen Gefahrgutbeauftragten und Luftsicherheitsbeauftragten.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
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2.1 Schulungsleistungen im eigenen Schulungsraum
Das Unternehmen bietet Schulungen zu verschiedenen Themenbereichen in seinem eigenen Schulungsraum an. Die genauen Inhalte, Termine und Preise der Schulungen werden in separaten Angeboten oder Vereinbarungen festgelegt.
2.2 Schulungsleistungen beim Kunden
Das Unternehmen führt Schulungen auch beim Kunden durch, sofern dies vereinbart wurde. Die genauen Schulungsinhalte, -termine und -preise werden vorab zwischen dem Unternehmen und dem Kunden schriftlich vereinbart.
2.3 Externer Gefahrgutbeauftragter und Luftsicherheitsbeauftragter
Das Unternehmen stellt auch einen externen Gefahrgutbeauftragten und Luftsicherheitsbeauftragten zur Verfügung. Die konkreten Aufgaben, Pflichten und Konditionen werden in separaten Verträgen oder Vereinbarungen festgelegt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Schulung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich sein Interesse an der Teilnahme an der Schulung.
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3.2 Vertragsbestätigung
Das Unternehmen bestätigt die Schulungsanmeldung schriftlich oder elektronisch. Der Vertrag über die Schulungsleistungen kommt durch die Annahme der Anmeldung durch das Unternehmen zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Schulungsleistungen werden in separaten Angeboten oder Vereinbarungen festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Schulungsgebühren ist innerhalb eines vereinbarten Zahlungsziels fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
4.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, weitere Schulungsleistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
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5. Durchführung der Schulungen
5.1 Schulungsinhalte
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Schulungen mit größtmöglicher Sorgfalt unter Berücksichtigung des aktuellen Fachwissens und der einschlägigen Bestimmungen durchzuführen. Die genauen Schulungsinhalte werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
5.2 Schulungstermine
Die Schulungstermine werden zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart. Das Unternehmen bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei unvorhergesehenen Umständen behält sich das Unternehmen jedoch das Recht vor, Termine zu verschieben. Das Unternehmen wird den Kunden in diesem Fall umgehend informieren und alternative Termine vorschlagen.
5.3 Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl für eine Schulung wird vorab festgelegt. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl behält sich das Unternehmen das Recht vor, zusätzliche Teilnehmer abzulehnen oder eine separate Vereinbarung zu treffen.
5.4 Absage von Schulungen
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Schulungen aus wichtigen Gründen abzusagen, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten oder höherer Gewalt. In solchen Fällen wird das Unternehmen den Kunden umgehend informieren und alternative Lösungen vorschlagen. Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
5.5 Unterrichtsmaterialien
Sofern im Rahmen der Schulung Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben sämtliche Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte bei dem Unternehmen oder den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Unterrichtsmaterialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
6. Haftung
6.1 Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, unbeschränkt.
6.2 Im Übrigen haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6.3 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Schulungsinhalte sowie für die Umsetzung der vermittelten Kenntnisse durch die Teilnehmer.
7. Datenschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen verwendet.
Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch das Unternehmen zu. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
8. Geheimhaltung
Das Unternehmen und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Schulungsleistungen oder im Zusammenhang damit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind oder die später ohne Verletzung dieser AGB öffentlich bekannt werden, es sei denn, dies erfolgt durch eine Verletzung der Verpflichtungen der Parteien.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuell vereinbarten Schulungsleistungen. Sofern keine konkrete Vertragslaufzeit vereinbart wurde, gilt der Vertrag für die Dauer der jeweiligen Schulungsleistung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt oder zahlungsunfähig wird.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
10.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Groß-Gerau
10.3 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: 06.06.2023
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