Das Seminar ist speziell für Unternehmen konzipiert, die bei der Beförderung von gefährlichen Gütern nach Kapitel 1.4 ADR bestimmte Pflichten zu erfüllen haben. Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen alle Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Gütern umfasst, geschult sein. Vor der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern müssen Arbeitnehmer entsprechend geschult werden. Ohne entsprechende Schulung dürfen sie nur unter der direkten Aufsicht einer geschulten Person arbeiten. Die Schulung muss auch die besonderen Vorschriften gemäß Kapitel 1.10 für die Beförderung von gefährlichen Gütern umfassen.
Kurs: Unterweisung Kapitel 1.3 ADR
Artikelnummer: 364215375135191
119,00 €Preis