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Unterweisungen
nach Kapitel 1.3 ADR

Allgemeines

Das Seminar ist speziell für Unternehmen konzipiert, die bei der Beförderung von gefährlichen Gütern nach Kapitel 1.4 ADR bestimmte Pflichten zu erfüllen haben. Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen alle Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Gütern umfasst, geschult sein. Vor der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern müssen Arbeitnehmer entsprechend geschult werden.

Zielgruppe

Personal von Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind.

Inhalt

  • Allgemeines Sicherheitsbewusstsein

  • Aufgabenbezogene und Tätigkeitsbezogene Unterweisung

  • Sicherheitsunterweisung

  • Notfallmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen

  • Anforderungen an die Fahrzeuge und Ausrüstung

  • Pflichten und Verantwortungen an Personal

  • Überblick über die nationalen Vorschriften und Regelungen im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut

Kosten und Dauer

Kursgebühr

 € 119,00 zzgl. Mehrwertsteuer

Schulungsdauer

1 Tag

Wiederholung

Nein

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