Unterweisungen
nach Kapitel 1.3 ADR
Allgemeines
Das Seminar ist speziell für Unternehmen konzipiert, die bei der Beförderung von gefährlichen Gütern nach Kapitel 1.4 ADR bestimmte Pflichten zu erfüllen haben. Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen alle Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Gütern umfasst, geschult sein. Vor der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern müssen Arbeitnehmer entsprechend geschult werden.
Zielgruppe
Personal von Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind.
Inhalt
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Allgemeines Sicherheitsbewusstsein
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Aufgabenbezogene und Tätigkeitsbezogene Unterweisung
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Sicherheitsunterweisung
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Notfallmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen
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Anforderungen an die Fahrzeuge und Ausrüstung
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Pflichten und Verantwortungen an Personal
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Überblick über die nationalen Vorschriften und Regelungen im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut
Kosten und Dauer
Kursgebühr
€ 119,00 zzgl. Mehrwertsteuer
Schulungsdauer
1 Tag
Wiederholung
Nein